- Unternehmerpfandrecht
- Unternehmerpfandrecht,das gesetzliche Pfandrecht des Unternehmers für seine Forderungen aus dem Werkvertrag (§ 647 BGB).
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Unternehmerpfandrecht — beim ⇡ Werkvertrag dem Unternehmer zustehendes ⇡ gesetzliches Pfandrecht wegen aller Forderungen aus dem Werkvertrag an den vom Unternehmer hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers (§ 647 BGB). Das U. erlischt, wenn der … Lexikon der Economics
Werkvertrag — I. Begriff:Vertrag, durch den sich der eine Teil (Unternehmer) zur Herstellung eines Werks, der andere (Besteller) zur Zahlung einer Vergütung (⇡ Werklohn) verpflichtet (§§ 631 ff. BGB). Werk im Sinn des BGB kann sowohl Herstellung (z.B.… … Lexikon der Economics