Unternehmerpfandrecht

Unternehmerpfandrecht
Unternehmerpfandrecht,
 
das gesetzliche Pfandrecht des Unternehmers für seine Forderungen aus dem Werkvertrag (§ 647 BGB).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Unternehmerpfandrecht — beim ⇡ Werkvertrag dem Unternehmer zustehendes ⇡ gesetzliches Pfandrecht wegen aller Forderungen aus dem Werkvertrag an den vom Unternehmer hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers (§ 647 BGB). Das U. erlischt, wenn der …   Lexikon der Economics

  • Werkvertrag — I. Begriff:Vertrag, durch den sich der eine Teil (Unternehmer) zur Herstellung eines Werks, der andere (Besteller) zur Zahlung einer Vergütung (⇡ Werklohn) verpflichtet (§§ 631 ff. BGB). Werk im Sinn des BGB kann sowohl Herstellung (z.B.… …   Lexikon der Economics

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